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BEG Förderung

__Bundesförderung für effiziente Gebäude - Neubau und Sanierung__

Die staatliche finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden und Neubauten ist derzeit so hoch wie nie zuvor. Hintergrund und Basis für die BEG-Förderung ist es, die Klimaziele gemäß Klimaschutzprogramm bis 2030 zu erreichen. So erhalten z.B. Modernisierer von Bestandsgebäuden zurzeit bis zu 50% Förderung für eine Wärmepume als Einzelmaßnahme.

Ab wann git es die BEG-Förderung und wo werden sie beantragt?

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden bereits seit 1. Januar 2021 gefördert und müssen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.

Kredite und Tilgungszuschüsse bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können ab 1. Juli 2021 beantragt werden.

Grafik Buderus Erneuerbare
                        Entergien und Nachhaltigkeit

Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit werden besonders gefördert

Das BEG fördert Effizienzhäuser, die energetisch über den Mindestanforderungen laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) liegen, besonders großzügig. Zusätzlich zu den Effizienzstufen der bisher dem Standard entsprechenden KfW-Effizienzhäuser wurden zwei weitere Klassen "EE" + "NH" für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit eingeführt. Konkret heißt dies, dass Sie für die Umrüstung einer Ölheizung auf eine 100% "grüne" Heizung z.B. einer Wärmepumpe zwischen 40% und 50% (inkl. je 5% weiterer Bounus) erhalten.

BEG für Einzelmaßnahmen (EM)

Modernisierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

Hierunter fällt ein breites Spektrum an Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude, die zur Erhöhung der Energieffizienz beitragen, wie z.B. Maßnahmen an

  • Gebäudehülle
  • Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutzelemente

  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • Raumlufttechnische Anlagen, Kältetechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

  • Heizung
  • Austausch von Ölheizungen gegen Wärmepumen oder Hybridheizsysteme

  • Heizungsoptimierung
  • Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Heizpumpenaustausch, Erneuerung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Diese Förderung kann nur in Zusammenhang mit bestimmen Einzelmaßnahmen beantragt werden: Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungstechnik, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung.

  • Individueller Sanierungsplan (iSFP)
  • Bei Erstellung eines auf Ihr Haus zugeschnittenen individuellen Sanierungsplanes durch einen BAFA gelisteten Energieeffizienzexperten (EEE) erhlaten Sie einen Bonus on-top. Dieser Plan verplichtet nicht zur Komplett-Umsetzung, auch Einzelmaßnahmen aus diesem Plan sind förderungsfähig. Auch die Erstellung des Plans wird mit 80% der Kosten bezuschusst.

BEG für Wohngebäude (WG)

Neubau und Modernisierung Wohngebäuden auf Energieeffizienzhaus-Niveau.

Diese Förderung hilft Bauherren und Modernisierer ihr Haus auf Effizienzhaus-Standard zu bringen. Dies gilt für Neubau als auch Sanierung eines Bestandsgebäudes.

BEG für Nicht-Wohngebäude (NWG)

Neubau und Modernisierung von Nicht-Wohngebäuden auf Energieeffizienzhaus-Niveau.

Diese Förderung hilft Bauherren und Modernisierer ihr Gebäude auf Effizienzgebäude-Standard zu bringen. Dies gilt für Neubau als auch Sanierung eines Bestandsgebäudes.

Wem steht die staatliche BEG-Förderung zu?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentürmerschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternhemen
  • Gemeinnütze Organisationen und Genossenschaften

Umfeld-/Vorbereitungsmaßnahmen werden zum Teil ebenfalls gefördert, z.B.

  • Sanierung des Heizraumes (Durchbrucharbeiten, Putz-/Malerarbeiten)
  • Abbruch-/Abrissararbeiten
  • Entsorgungsarbeiten von alten Tanks und Heizanlagen
  • Anschaffung und Montage von Tanks
  • usw.

WICHTIG: Bei den zusammengetragenen Informationen handelt es sich um Auszüge des BEG - Irrtümer und Unvollständigkeit vorbehalten. Nähere Informationen, Richtlinien und Vordrucke erhalten Sie direkt auf den Seiten des BAFA und der KfW.